Nicht nur im Geschäftsleben ist man Risiken ausgesetzt, die letztendlich nicht vollständig kontrolliert werden können, so dass es ratsam ist, besonders wichtige Rechtsgüter bzw. besonders gefahrenträchtige Handlungen unter den Schutz einer Versicherung zu stellen. Dabei entstehen vielfältige Verpflichtungen, insbesondere für den Versicherungsnehmer, deren Nichtbeachtung den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben kann. Wenn der Schaden eingetreten ist, ergeben sich weitere Rechtsfragen aus den dann entstehenden Rechtsverhältnissen im Dreieck Versicherer-Versicherungsnehmer-Schädiger/Geschädigter.
Häufige Beratungsthemen sind daher:
- Beachtung von Obliegenheiten
- Schadenminderungspflichten
- Anfragen, ob ein bestimmter Sachverhalt von der Versicherung umfasst ist (sog. Deckungsanfrage) bzw. Deckungsklagen
- Versicherungsregress
- Direktansprüche des Geschädigten gegen Versicherer (z.B. nach Verkehrsunfall)
- Quotenvorrecht