Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen. Ich konzentriere mich auf die Beratung von Bauunternehmern und Handwerkern.

Hier sind folgende Themen häufig Gegenstand der Beratung: